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Grundsicherung löst Bürgergeld ab

13. Änderungsgesetzt

 

 

Seit dem 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Mit der Reform ändert sich nicht nur der Name. Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gibt es neue Regelungen und Pflichten.

 

Unter folgenden Links können Sie sich über die Änderungen seit 01. Juli 2026 informieren. 

 

FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

 

Grundsicherung löst Bürgergeld ab - Bundesagentur für Arbeit

 

Was ändert sich für mich mit der neuen Grundsicherung? 

Haken Einfacher und klarer

 

Geld Existenz sichern, Würde wahren

 

Mann Fördern Perspektiven schaffen 

 

Familie Familien stärken 

 

Haus Wohnen absichern 

 

Arbeit hat Vorrang 

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen dabei, möglichst schnell wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dauerhaft unabhängig von Leistungen zu werden.

 

Voraussetzung dafür ist, dass Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an Ihrer beruflichen Integration arbeiten. Gleichzeitig regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken.

 

Wir unterstützen Sie durch: 

  • Persönliche Beratung

  • Vermittlung passender Angebote 

  • Qualifizierung 

 

Wir erarbeiten gemeinsam: 

  • Kooperationsplan 

Der Kooperationsplan ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Er dient als „roter Faden“ und enthält ein persönliches Angebot zur Beratung, Unterstützung oder Vermittlung.

 

Ihr Ziel:

Wirtschaftliche Eigenständigkeit*

  • Arbeitsvertrag

  • Arbeitsplatz 

  • Eigenes Einkommen 

 

*Wenn Sie selbstständig sind, prüft das Jobcenter spätestens nach einem Jahr Ihre Situation (sog. Tragfähigkeitsprüfung).

Dabei wird geschaut, ob eine abhängige Beschäftigung für Sie zumutbar ist.

 

Das erste Gespräch

Das erste Gespräch findet künftig immer persönlich bei uns im Jobcenter statt.

 

Warum?

Damit wir uns kennenlernen können und klar wird:

 

  • Wo stehen Sie gerade?

  • Was sind Ihre nächsten Schritte?

  • Wie kann das Jobcenter Sie unterstützen?

 

gemeinsam Gemeinsam erstellen wir für Sie einen „Kooperationsplan“. Das ist Ihr Fahrplan für Ihren Weg zurück in Arbeit.

 

Der „Kooperationsplan“: Ihr Plan in Richtung Job

Der „Kooperationsplan“ ist der rote Faden in Ihrer Zusammenarbeit mit uns.

 

Darin stehen:

  • Ihre nächsten Schritte,

  • wie das Jobcenter Sie konkret unterstützt und

  • Ihre Ziele auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung.

 

!Wichtig: Den Plan passen wir regelmäßig gemeinsam mit Ihnen an.

 

Schnell in Arbeit?

Wenn Sie zu uns kommen, schauen wir zuerst:

Können Sie direkt vermittelt werden?

 

Falls JAHaken

Geht’s so schnell wie möglich in Arbeit oder Ausbildung. 

 

Falls NEINHaken

Dann schauen wir gemeinsam, was Sie weiterbringt.

 

Unser Ziel ist, dass Sie nachhaltig in Arbeit kommen – keine kurzfristige Übergangslösung.

 

Termine und Meldeversäumnis

Halten Sie Ihre Termine ein und informieren Sie uns frühzeitig, wenn etwas dazwischenkommt. So können wir gemeinsam Lösungen finden und Sie bestmöglich unterstützen.

 

Sie haben einen Termin beim Jobcenter oder eine ärztliche/psychologische Untersuchung.

 

Erster Termin verpasst Pfeil keine Leistungsminderung 

 

Zweiter Termin in Folge verpasst Pfeil 30% Minderung des Regelbedarfs für einen Monat 

 

Dritter Termin in Folge verpasst Pfeil Wegfall des Regelbedarfs / Unterkunftskosten werden noch einen Monat gezahlt 

 

Wichtig:

Vor einer Entscheidung wird geprüft, ob ein wichtiger Grund für das Terminversäumnis vorlag.

Beispiel für wichtige Gründe: 

Kurve Krankheit 

Glocke Notfall 

 

Besondere Schutzregelungen:

  • In Härtefällen werden Minderungen sowie die Rechtsfolge der Nichterreichbarkeit nicht umgesetzt.

  • Kinder in Bedarfsgemeinschaften sind besonders geschützt.

 

Beispiele für Pflichtverletzungen

Wenn Sie zuverlässig mit dem Jobcenter zusammenarbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet.

 

Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach oder lehnen etwas Zumutbares ohne wichtigen Grund ab, kann der Regelbedarf gekürzt werden.

 

  • Zumutbare Arbeit ablehnen 

  • Ausbildung ablehnen 

  • Teilnahme an einer Maßnahme ablehnen

  • Eigenbemühungen nicht nachweisen 

 

30% Minderung des Regelbedarfs für 3 Monate

Besonderer Schutz für Familien:

Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gelten besondere Schutzregeln.

 

Vermögen und Ersparnisse

Ob Vermögen bei der Berechnung des Regelbedarfs berücksichtigt wird, hängt immer von den persönlichen Umständen des Einzelfalls ab.

 

Bisher: 

Karenzzeit für Vermögen

Grenze innerhalb der Karenzzeit für Bedarfsgemeinschaften:

erste Person: 40.000 Euro

jede weitere Person: 15.000 Euro

 

Nach Karenzzeit:

pro Person: 15.000 Euro

 

Neu: 

Karenzzeit für Vermögen entfällt

Freibeträge für Vermögen richten sich nach dem Alter.

bis Ende 30. Lebensjahr: 5.000 Euro

ab 31. Lebensjahr: 10.000 Euro

ab 41. Lebensjahr : 12.500 Euro

ab 51. Lebensjahr : 20.000 Euro

 

Ausnahmen: 

  • Angemessener Hausrat

  • Angemessenes Kfz

  • Altersvorsorge

  • selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe

 

Wohnen und Miete

Unangemessen hohe Wohnkosten werden nicht mehr unbegrenzt übernommen, um Mietwucher entgegenzuwirken. Familien und besondere Härtefälle werden weiterhin besonders berücksichtigt.

 

Angemessene Miete Pfeil Die Unterkunftskosten werden übernommen Haken

 

Unangemessene Kosten, doch innerhalb der Obergrenze Pfeil Ihre Miete wird für ein Jahr (Karenzzeit) durch das Jobcenter übernommen.

Danach kann das Jobcenter Sie auffordern, die Kosten zu senken. Ausrufezeichen

 

Mieten oberhalb der Obergrenze oder Mietpreisbremse Pfeil Das Jobcenter kann Sie auffordern, die Kosten zu senken. 

 

Obergrenze Miete = 1,5 ⨯ Angemessenheitsgrenze

Die konkreten Mietobergrenzen richten sich nach den geltenden Richtwerten des Landkreises Mansfeld-Südharz.

Eine Prüfung der Angemessenheit erfolgt bei Antragsstellung.

 

Ihre Mitwirkung zählt!

Wenn Sie Leistungen bekommen, müssen Sie aktiv mitwirken.

 

Das heißt zum Beispiel:

  • Termine wahrnehmen

  • Bewerbungen schreiben

  • Unterlagen abgeben

 

Nur so können wir Sie unterstützen.

 

Das bedeutet aber auch:
Wirken Sie nicht mit, kann die Unterstützung eingestellt werden.