Geld
Wie können Sie Grundsicherungsgeld beantragen?
Am einfachsten und schnellsten ist der digitale Antrag über jobcenter.digital.
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Sie können alle Anträge oder weitere finanzielle Hilfen bequem online über jobcenter.digital beantragen.
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Wir unterstützen Sie mit finanziellen Leistungen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dazu gehören zum Beispiel der Regelbedarf, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe.
Durch die finanzielle Unterstützung möchten wir Ihnen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Regelbedarf
Der Regelbedarf dient zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes. Er umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie.
Bildung und Teilhabe
Bildungs- und Teilhabeleistungen unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme am schulischen und sozialen Leben. Die Möglichkeit der Förderung besteht für: Mittagsverpflegung, Schulausflüge, Schulbedarfe, Lernförderung sowie die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten.
Kosten der Unterkunft
Im Rahmen der Grundsicherung berücksichtigt das Jobcenter auch Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Dazu gehören auch Nebenkosten wie z.B: Kosten für Kaltwasser und Warmwasserversorgung.
Grundsätzlich gilt: Nur angemessene Aufwendungen werden als Bedarf berücksichtigt.
Die Angemessenheit wird durch die Richtlinie des Landkreises Mansfeld-Südharz festgelegt.
Mehrbedarfe
Im Einzelfall haben Sie aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf, welcher nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird. Diese Lebensumstände können sein: Schwangerschaft, Alleinerziehung oder medizinisch kostenaufwendige Ernährung.
Weitere und umfangreichere Informationen - immer auf dem aktuellen Stand - finden Sie auf der Seite des BMAS.
Was ändert sich für mich mit der
neuen Grundsicherung ab 01. Juli 2026?

Vermögen und Ersparnisse
Ob Vermögen bei der Berechnung des Regelbedarfs berücksichtigt wird, hängt immer von den persönlichen Umständen des Einzelfalls ab.

Wohnen und Miete
Unangemessen hohe Wohnkosten werden nicht mehr unbegrenzt übernommen, um Mietwucher entgegenzuwirken. Familien und besondere Härtefälle werden weiterhin besonders berücksichtigt.

Ihre Mitwirkung zählt!

