Arbeit
Beratung und Vermittlung
Sie beziehen Grundsicherungsgeld und benötigen Unterstützung bei der Stellensuche und der Sicherung Ihrer Existenz?
Gern begleitet Sie Ihr fester Ansprechpartner auf Ihrem individuellen Weg zurück in den Arbeitsmarkt.
Um Sie bei der Suche nach Arbeit oder einem Ausbildungsplatz, bei Ihrer beruflichen Wiedereingliederung und Ihren Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu unterstützen, bietet sich ein persönliches Gespräch an.
Nachdem Ihr persönlicher Ansprechpartner Sie kennengelernt und erfahren hat, wer Sie sind, wo Sie aktuell stehen, was Sie mitbrigen und was Ihre beruflichen Ziele sind, können Sie kompetent beraten werden.
Vereinabren Sie gern einen Termin, dass wir gemeinsam an der Erfüllung Ihrer beruflichen Ziele arbeiten können.
Unserer Leistungen zur Arbeitsvermittlung:
Weiterbildung
Förderung
Erstausbildung
Langzeitarbeitslosigkeit überwinden
Sie möchten sich bereits vor Ihrem persönlichen Gespräch über die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung informieren? Dann schauen Sie sich gern auf dem umfangreichen Informationsangeboten des BMAS um.
Was ändert sich für mich mit der
neuen Grundsicherung ab 01. Juli 2026?

Arbeit hat Vorrang
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen dabei, möglichst schnell wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dauerhaft unabhängig von Leistungen zu werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an Ihrer beruflichen Integration arbeiten. Gleichzeitig regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken.
*Wenn Sie selbstständig sind, prüft das Jobcenter spätestens nach einem Jahr Ihre Situation (sog. Tragfähigkeitsprüfung).
Dabei wird geschaut, ob eine abhängige Beschäftigung für Sie zumutbar ist.

Termine und Meldeversäumnis
Halten Sie Ihre Termine ein und informieren Sie uns frühzeitig, wenn etwas dazwischenkommt. So können wir gemeinsam Lösungen finden und Sie bestmöglich unterstützen.

Beispiele für Pflichtverletzungen
Wenn Sie zuverlässig mit dem Jobcenter zusammenarbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet.
Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach oder lehnen etwas Zumutbares ohne wichtigen Grund ab, kann der Regelbedarf gekürzt werden.

Das erste Gespräch
Das erste Gespräch findet künftig immer
persönlich bei uns im Jobcenter statt.

Der „Kooperationsplan“:
Ihr Plan in Richtung Job

Schnell in Arbeit?

Ihre Mitwirkung zählt!

Familie und Beruf
Jede familiäre Situation wird individuell betrachtet.
Die Betreuung des Kindes und persönliche Umstände werden weiterhin berücksichtigt.


